1. Allgemeines
Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (VHS), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der VHS. Insoweit tritt die VHS nur als Vermittler auf.
2. Anmeldung
Der Vertrag mit der VHS kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung zustande. Die Anmeldung kann
telefonisch, per Fax, E-Mail, Internet, schriftlich oder persönlich vorgenommen werden. Die Anmeldung ist
verbindlich, eine schriftliche Bestätigung erfolgt nicht.
Der Eintrag in die Teilnehmerliste einer Veranstaltung gilt als verbindliche Anmeldung.
Durch die Anmeldung verpflichtet sich der/die Teilnehmer/in zur Zahlung der Kursgebühr. Die Bezahlung erfolgt durch die Erteilung einer Abbuchungsermächtigung. Die Abbuchung erfolgt nach Ablauf der Rücktrittsfrist. Kosten, die der VHS durch die Rückgabe von nicht einlösbaren Lastschriften entstehen, tragen die TeilnehmerInnen.
3. Kursgebühren / Ermäßigungen
Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der VHS (Programm, Aushang, Preisliste etc.).
Für Teilnehmer/innen aus Gemeinden, die die Volkshochschule durch Mitgliedschaft und/oder finanziell unterstützen, oder die eine Volkshochschule betreiben, gilt die ermäßigte Kursgebühr (erste Gebühr im Programmheft).
Für Teilnehmer/innen aus anderen Orten gilt die normale Kursgebühr (zweite Gebühr im Programmheft).
Die Kosten für Lehrmittel und Material sind nicht in den Kursgebühren enthalten.
Ermäßigungen
Auszubildende, Schüler, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende, Arbeitslose, SGB-II-Leistungsempfänger erhalten bei persönlicher oder schriftlicher Anmeldung unter Vorlage eine entsprechenden Nachweises 20% Ermäßigung auf die Kursgebühren. Die Ermäßigung gilt nicht für Materialkosten. Kurse, die speziell für Kinder durchgeführt werden, sind bereits mit ermäßigter Gebühr berechnet.
Bescheinigungen
Bescheinigungen über Teilnahme und bezahlte Gebühr sind bei Bedarf in der VHS-Geschäftsstelle erhältlich. Der Versand erfolgt nur bei Vorlage eines frankierten Rückumschlags. Die Ausstellung einer qualifizierten Bescheinigung mit Angabe des Kursinhaltes kostet 4,00 €.
4. Organisatorische Änderungen
Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n Dozent/in durchgeführt wird.
Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen des/der Dozenten angekündigt wurde. Die VHS kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
5. Mindestteilnehmerzahl
Die Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs beträgt im Regelfall 8 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht
erreicht, kann die VHS vom Vertrag zurücktreten.Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann die Veranstaltung nur durchgeführt werden, wenn die Teilnehmenden sich auf eine Gebührenaufzahlung oder eine Kürzung der Unterrichtseinheiten verständigen.
6. Ummeldung/Rücktritt durch den Teilnehmer / die Teilnehmerin
Verbindlich angemeldete Teilnehmer/innen können ohne Angabe von Gründen innerhalb folgender Fristen
kostenlos zurücktreten:
- bei Kursen mit einer Dauer von bis zu 5 Terminen, bei Wochenendkursen und bei EDV-Kursen
spätestens 5 Werktage vor Kursbeginn
- bei allen anderen Kursen spätestens 2 Werktage vor dem 2. Kurstermin
- Bei Reisen gelten besondere Rücktrittsbedingungen.
Die Abmeldung muss der Geschäftsstelle der VHS oder den Leitern der Aussenstellen schriftlich, per Mail, telefonisch oder persönlich mitgeteilt werden. Das Fernbleiben vom Kurs oder die Abmeldungen bei Dozenten/Dozentinnen gelten nicht als Abmeldung. Nach Überschreiten der Rücktrittsfristen ist die volle Gebühr zur Zahlung fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer benannt.
Der Vertrag kann durch den/die Teilnehmer/in gekündigt werden, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet.
Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
7. Rücktritt und Kündigung durch die VHS
Die VHS kann vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die VHS nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Dozentin) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet.
Die VHS kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Kursleitung, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
- Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleitung, gegenüber Teilnehmer/innen oder Beschäftigten der VHS,
- Diskriminierung von Personen wegen persönlicherEigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
- Mißbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
- Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.
Statt einer Kündigung kann die VHS den/die Teilnehmeri/n auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen.
Der Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluß nicht berührt.
8. Haftung / Schadensersatzansprüche
Schadenersatzansprüche des/der Teilnehmerin gegen die VHS sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9. Schlußbestimmungen
Ansprüche gegen die VHS sind nicht abtretbar. Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der VHS ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu eigenen innerbetrieblichen Zwecken gestattet. Vertragspartnerin und Teilnehmerin können dem jederzeit widersprechen.
Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.
Stand 01.08.2010